Navigieren in Thalheim

Zweite Kantonale Vorprüfung nach § 23 BauG

Im Jahr 2019 hat die Gemeinde Thalheim mit der Revision der Bau- und Nutzungsordnung gestartet. Im Rahmen dieses Prozesses wurden das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL), der Planungsbericht, der Bauzonenplan mit Änderungsplan, die Bau- und Nutzungsordnung in synoptischer Darstellung, der Kulturlandplan sowie der Netzplan Fuss- und Veloverkehr aktualisiert.

Anfangs November 2022 wurde der damalige Stand zusammengefasst und vom 17. November bis 16. Dezember 2022 publiziert. Alle Grundstücksbesitzer und weitere interessierte Kreise wurden eingeladen, sich an einer öffentlichen Mitwirkung zu beteiligen. Alle eingereichten Begehren wurden mit Begründung und zugehörigem Entscheid im Mitwirkungsbericht festgehalten.

Die damals überarbeiteten Revisionsunterlagen wurden im Sommer 2023 der kantonalen Verwaltung zur Vorprüfung eingereicht. Im August 2024 wurde dem Gemeinderat die fachliche Stellungnahme des Kantons mit über 180 Vorbehalten und Hinweisen zugestellt. Die Nutzungsplanungskommission hat diese Punkte im letzten halben Jahr zusammen mit den externen Beratern abgearbeitet. Es fanden auch Besprechungen mit Fachleuten der kantonalen Verwaltung statt.

Am 22. April 2025 hat der Gemeinderat die aktualisierten Unterlagen (Stand 17. April 2025) beschlossen und zur zweiten Vorprüfung an den Kanton eingereicht:

Bauzonenplan Thalheim 1:2'500 [pdf, 2.8 MB]
Änderungsplan Bauzonen 1:5'000 [pdf, 742 KB]
Kulturlandplan Thalheim 1:5'000 [pdf, 6.5 MB]
Bau- und Nutzungsordnung (BNO) [pdf, 442 KB]
Bau- und Nutzungsordnung (BNO) synoptisch [pdf, 879 KB]
Planungsbericht Thalheim [pdf, 10.6 MB]
Inventarplan Schutzobjekte 1:7'500 [pdf, 4.8 MB]
Inventarplan Schutzzonen 1:7'500 [pdf, 3.3 MB]
Inventarplan überlagerte Schutzzonen 1:7'500 [pdf, 3.7 MB]

Erst nach positiver Vorprüfung durch die Kantonalen Behörden können die Unterlagen öffentlich aufgelegt werden. Dann sind direkt betroffene Grundeigentümer zu einer Einwendung nach § 24 Abs. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) berechtigt.

Der Gemeinderat Thalheim informiert mittels der offiziellen Publikationsorgane (Thalner Dorfziitig, Amtsblatt des Kantons Aargau) oder an die extern wohnhaften Grundeigentümer mit persönlichem Schreiben über die dannzumal nächsten Schritte.

Bei Interesse können Textdokumente bei der Gemeindekanzlei auf Vorbestellung abgeholt werden. Bitte wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei unter gemeindekanzlei@thalheim-ag.ch oder 056 443 12 84..

Der Gemeinderat