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Feuerwehr

Notruf: 118

Feuerwehr Thalheim

Die Gemeinde Thalheim hat eine eigene Feuerwehr.

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Feuerwehrpflicht

Die Feuerwehrpflicht ist im Feuerwehrgesetz (FwG) des Kantons Aargau vom 23. März 1971 geregelt. Grundsätzlich sind Männer und Frauen feuerwehrpflichtig. Diese Pflicht beginnt am 01. Januar des Jahres, in dem das 20. und endet am 31. Dezember des Jahres, in welchem das 44. Altersjahr vollendet wird. Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch aktiven Dienst oder durch Leistung des jährlichen Pflichtersatzes.