Abstimmungen & Wahlen
Abstimmungs- und Wahltermine 2024
Werden demnächst publiziert.
Abstimmungs- und Wahlergebnisse
Die Abstimmungsresultate der Eidgenossenschaft sind unter www.admin.ch und die des Kantons Aargau unter www.ag.ch publiziert. Die aktuellen Resultate der Gemeinde Thalheim finden Sie unter Aktuelles Zudem werden die Abstimmungsprotokolle für den Zeitraum von wenigen Tagen nach dem Abstimmungswochenende beim unteren Eingang zum Gemeindehau (vis-à-vis Feuerwehrmagazin) angeschlagen.
Urnenöffnungszeiten
Sonntag 09.00 – 09.30 Uhr
Gemeindehaus Thalheim
Rechtliche Grundlagen
Stimmberechtigt
Stimmberechtigt in Thalheim sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, hier wohnen und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
Stellvertretung bei der Stimmabgabe
Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat dafür ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Wer brieflich stimmen will,
- setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
- legt die Stimm- bzw. Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert (gelochter Umschlag) und klebt dieses zu;
- legt das verschlossene Stimmzettelkuvert sowie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint;
- klebt das Antwortkuvert zu und leitet es rechtzeitig an die Gemeindekanzlei.
Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln spätestens am Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass die Unterlagen rechtzeitig im Wahlbüro eintreffen. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe
- Es wird nicht das zugestellte Antwortkuvert verwendet.
- Der Stimmrechtsausweis ist nicht unterschrieben.
- Der Stimmrechtsausweis befindet sich mit den Wahl- bzw. Stimmzetteln im amtlichen Stimmzettelkuvert.
- Die Wahl- bzw. Stimmzettel sind nicht separat im zugeklebten amtlichen Stimmzettelkuvert.
- Das Antwortkuvert trifft zu spät bei der Gemeindekanzlei ein.
Stimmrechtsausweis verloren
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindekanzlei verlangt werden. Die Kopie wird nur persönlich gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweisdokuments (Identitätskarte oder Pass) am Schalter der Gemeindeverwaltung ausgehändigt.