Dritte Kantonale Vorprüfung nach § 23 BauG
Im Jahr 2019 hat die Gemeinde Thalheim mit der Revision der Bau- und Nutzungsordnung gestartet. Im Rahmen dieses Prozesses wurden das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL), der Planungsbericht, der Bauzonenplan mit Änderungsplan, die Bau- und Nutzungsordnung in synoptischer Darstellung, der Kulturlandplan sowie der Netzplan Fuss- und Veloverkehr aktualisiert.
Anfangs November 2022 wurde der Stand zusammengefasst und vom 17. November bis 16. Dezember 2022 publiziert. Alle Grundstücksbesitzer und weitere interessierte Kreise wurden eingeladen, sich an einer öffentlichen Mitwirkung zu beteiligen. Alle eingereichten Begehren wurden mit Begründung und zugehörigem Entscheid im Mitwirkungsbericht festgehalten.
Die überarbeiteten Revisionsunterlagen wurden im Sommer 2023 der kantonalen Verwaltung zur Vorprüfung eingereicht. Im August 2024 wurde dem Gemeinderat die fachliche Stellungnahme des Kantons mit über 180 Vorbehalten und Hinweisen zugestellt. Die Nutzungsplanungskommission hat diese Punkte zusammen mit den externen Beratern abgearbeitet. Zusätzlich fanden Besprechungen mit Fachleuten der kantonalen Verwaltung statt.
Am 22. April 2025 konnte der Gemeinderat die aktualisierten Unterlagen beschliessen und zur zweiten Vorprüfung einreichen. Gegen Ende September erhielt die Behörde die fachliche Stellungnahme des Kantons. Die Nutzungsplanungskommission hat die wenigen beanstandeten Punkte wiederum gemeinsam mit den externen Beratern abgearbeitet.
Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen hat der Gemeinderat die angepassten Unterlagen (Stand 23. Dezember 2025) beschlossen und dem Kanton zu Jahresbeginn zur dritten Vorprüfung eingereicht:
Bauzonenplan Thalheim 1:2'500 [pdf, 2.8 MB]
Änderungsplan Bauzonen 1:5'000 [pdf, 814 KB]
Kulturlandplan Thalheim 1:5'000 [pdf, 6.5 MB]
Bau- und Nutzungsordnung (BNO) [pdf, 470 KB]
Bau- und Nutzungsordnung (BNO) synoptisch [pdf, 897 KB]
Planungsbericht Thalheim [pdf, 10.4 MB]
Inventarplan Schutzobjekte 1:7'500 [pdf, 6.9 MB]
Inventarplan Schutzzonen 1:7'500 [pdf, 5.3 MB]
Inventarplan überlagerte Schutzzonen 1:7'500 [pdf, 5.5 MB]
Erst nach positiver Vorprüfung durch die Kantonalen Behörden können die Unterlagen öffentlich aufgelegt werden. Dann sind direkt betroffene Grundeigentümer zu einer Einwendung nach § 24 Abs. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) berechtigt.
Der Gemeinderat Thalheim informiert mittels der offiziellen Publikationsorgane (Thalner Dorfziitig, Amtsblatt des Kantons Aargau) oder an die extern wohnhaften Grundeigentümer mit persönlichem Schreiben über die dannzumal nächsten Schritte.
Bei Interesse können Textdokumente bei der Gemeindekanzlei auf Vorbestellung abgeholt werden. Bitte wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei unter gemeindekanzlei@thalheim-ag.ch oder 056 443 12 84.
Der Gemeinderat