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Mitwirkungsverfahren vom 17. November bis 16. Dezember 2022

Die Gemeinde Thalheim revidiert die Bau- und Nutzungsordnung sowie die zugehörigen Bauzonen- und Kulturlandpläne. Seit dem Start der Revision im Januar 2019 wurden durch die Planungskommission diverse Themen behandelt und in die Dokumente übernommen. Die revidierten Planungsinstrumente wie der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung liegen im Entwurf vor.

Im Rahmen der Mitwirkung lagen die Entwürfe des Bauzonenplans, des Kulturlandplans und der Bau- und Nutzungsordnung sowie die orientierenden Dokumente - Räumliches Entwicklungsleitbild (REL), Planungsbericht, Änderungsplan und Netzplan Fuss- und Veloverkehr - vom 17. November bis 16. Dezember 2022 in der Gemeindeverwaltung Thalheim öffentlich auf und konnten während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Bis auf das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL; Stand Entwurf 03. Oktober 2022) haben alle Dokumente den Entwurf-Stand 08. November 2022:

Bauzonenplan [pdf, 7.9 MB]
Kulturlandplan [pdf, 21.7 MB]
Bau- und Nutzungsordnung [pdf, 1.4 MB]
Rämliches Entwicklungsleitbild, REL [pdf, 47.1 MB]
Planungsbericht [pdf, 6.5 MB]
Änderungsplan [pdf, 1.9 MB]
Netzplan Fuss- und Veloverkehr [pdf, 282 KB] [pdf, 282 KB]
Inventar historischer Verkehrswege Schweiz (IVS) [pdf, 2.3 MB]

Im Vorfeld der öffentlichen Auflage waren am Mittwoch, 16. November 2022, um 20.00 Uhr alle interessierten Personen zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in den Gemeindesaal Thalheim eingeladen. Der Gemeinderat hat zusammen mit Vertretern des Planungsteams und der Planungskommission die überarbeiteten Planungsinstrumente vorgestellt. Des Weiteren standen der Gemeinderat und die Nutzungsplanungskommission zusätzlich am Dienstag, 29. November 2022 ab 19.00 Uhr im Gemeindesaal für Fragen zur Verfügung.

Eingaben zu den Entwürfen konnten im Mitwirkungsverfahren von jedermann, innert der Auflagefrist vom 17. November bis 16. Dezember 2022, schriftlich z.H. des Gemeinderats Thalheim, Gässli 265, 5112 Thalheim oder gemeindekanzlei@thalheim-ag.ch, eingereicht werden.

Dazu wurden Angaben zur Person oder Unternehmung mit vollständigem Namen, Adresse und Kontaktangaben wie Telefonnummer und Mailadresse. Bei der Beschreibung des Begehrens wurde um Hinweis auf Lage und Parzellennummer oder auf Seite oder Paragraph im entsprechenden Dokument, auf welche sich das Anliegen bezog, gebeten. Das Begehren war zu begründen und erklären.

Weiterführende Informationen sind im Begleitschreiben mit dem zugehörigen Eingabeformular [pdf, 71 KB] zum Ausdrucken, welches auch als beschreibbares Word-Dokument [docx, 42 KB] zur Verfügung stand, zu finden, oder man erhielt diese bei der Gemeindekanzlei.

Die Eingaben werden in der Folge von der Planungskommission mit den Fachplanern geprüft. Der Gemeinderat entscheidet schliesslich über deren Berücksichtigung in der Planungsvorlage. Gegen diesen Entscheid besteht kein Rechtsmittel.

Einsprachen mit entsprechenden Rechtsmitteln sind erst dannzumal während der öffentlichen Auflage, welche nach der Vorprüfung der Planungsdokumente durch das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt, stattfinden wird, möglich.

Der Gemeinderat