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Verlängerung von Ausländerausweisen

Die Verlängerung muss persönlich am Schalter spätestens 2 Wochen vor Ende der Gültigkeit beantragt werden.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllte und unterzeichnete Verfallsanzeige, welche Ihnen durch das Staatssekretariat für Migration SEM direkt zugestellt wird
  • Ausländerausweis
  • Gültiger Pass (Drittstaatsangehörige) oder Identitätskarte (EU-/EFTA-Staatsangehörige)
  • Verlustanzeige eines Schweizer Polizeipostens (falls der Ausweis gestohlen wurde oder nicht mehr auffindbar ist)

Die Einwohnerdienste prüfen die Unterlagen und leiten diese zur Verlängerung an das Amt für Migration und Integration in Aarau weiter.

Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde und bei uns eingetroffen ist, werden Sie von uns eine Abholaufforderung erhalten. Darin informieren wir Sie über die Kosten und ob Sie ein neues Passfoto mitzubringen haben. Die Kosten für den Ausweis sind direkt beim Abholen des Ausweises zu begleichen.


Zuständige Abteilung