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Todesfall

Todesfälle an Wochentagen sind am selben Tag, spätestens jedoch am darauffolgenden Tag dem Bestattungsamt zu melden. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis am Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten, und Neujahr) richtet das Bestattungsamt einen Pikettdienst ein. Die Pikettnummer lautet 056 443 12 88.

Was ist zu tun, bei einem Todesfall zu Hause

Bieten Sie umgehend einen Arzt auf. Falls Sie den Hausarzt nicht erreichen können, wenden Sie sich an die Auskunft (z. B. 1811) für die Telefonnummer des Notfallarztes oder wählen Sie die Nummer der Polizei (117). Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welche beim Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) des Todesortes abzugeben ist. Melden Sie sich so bald als möglich telefonisch oder persönlich bei der Gemeindekanzlei.

Was ist zu tun bei einem Todesfall im Altersheim oder im Spital

Die offizielle Meldung erfolgt durch die Spital- resp. Heimleitung. Die Angehörigen sprechen beim Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) am Wohnort der verstorbenen Person vor und bringen eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung mit.

Was ist zu tun bei einem Todesfall im Ausland

Beim Tod eines Schweizer Bürgers im Ausland ist die Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) zu informieren.

Was ist zu tun bei einem ausserordentlichen Todesfall (Unfall, Delikt, Suizid)

Bei einem durch Fremdeinwirkung eingetretenen Tod ist zwingend die Polizei zu benachrichtigen. Diese verständigt ergänzend den Bezirksarzt, welcher die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Die Angehörigen sprechen beim Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) am Wohnort der verstorbenen Person vor und bringen eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung mit.

Organisation des Bestattungsinstituts

Die Einsargung und die Überführung der/des Verstorbenen besorgt das Bestattungsinstitut, welches die Angehörigen frei wählen können.

Besprechung beim Bestattungsamt (Gemeindekanzlei)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ärztliche Todesbescheinigung (beim Tod zu Hause das Original, beim Tod im Altersheim oder im Spital eine Kopie)
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden und auffindbar)
  • Falls vorhanden ein zu Hause deponiertes Testament

Wir werden folgende Punkte mit Ihnen besprechen:

  • Erdbestattung oder Kremation

Die Angehörigen entscheiden über Erdbestattung oder Kremation. Möglicherweise ist der Bestattungswunsch der/des Verstorbenen bekannt. Auf Wunsch ist eine Aufbahrung in den Aufbahrungshallen des Krematoriums Aarau oder im jeweiligen Bestattungsinstitut möglich. Nach der Kremation kann die Urne durch die Angehörigen oder das Bestattungsinstitut erfolgen.

  • Abdankungstermin und –ort

Die Abdankungen finden in der Regel von Montag bis Freitag um 12.00 Uhr statt. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgen keine Bestattungen. Der Termin der Abdankung wird in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer festgelegt.

  • Beisetzung auf dem Friedhof

Der Friedhof ist konfessionsneutral. Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:

  • Erdbestattungsgrab
  • Urnengrab
  • Gemeinschaftsgrab West (max. 6 Inschriften pr Platte)
  • Gemeinschaftsgrab Ost (max. 2 Inschriften pr Platte)
  • Beisetzung im Grab des vrverstorbenen Ehepartners (Grabesruhe von mind. 20 Jahren ab der ersten Beisetzung)

Was ist weiter zu tun?

  • Besprechung mit dem Pfarrer bezüglich Abdankung
  • Arbeitgeber benachrichtigen
  • Versicherungen, Krankenkasse, Banken, Mobilfunkanbieter und Post benachrichtigen
  • Vorgefundene Testamente sind sofort dem Bezirksgericht Brugg oder der Gemeindekanzlei zu übergeben.

Zuständige Abteilung