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Lernfahrausweisgesuche

Prüfung der Identität der Gesuchstellenden für Lernfahrausweisgesuche

Die Einwohnerdienste nehmen die ausgefüllten Lernfahrausweisgesuche entgegen und schicken diese nach der Kontrolle und Bestätigung der Personalien an das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau weiter. Die Prüfung der Personalien ist bei der erstmaligen Beantragung eines Führerausweises kostenpflichtig (CHF 20.00).

Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, hat nachzuweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs ist bei einer dazu anerkannten Organisation durchzuführen und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.

Der Sehtest bei einem diplomierten Optiker oder Arzt in der Schweiz ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Lernfahrausweises und ist direkt auf dem Gesuchsformular auszufüllen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein.

Wenn sie bereits im Besitz eines Führerausweises sind, kann das Lernfahrausweisgesuch für eine weitere Kategorie direkt an das Strassenverkehrsamt Aargau gesendet werden. Weitere Informationen und das Formular finden Sie beim Strassenverkehrsamt Aargau.


Zuständige Abteilung