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Heimatausweis

Wenn die tägliche Rückkehr nach Hause aus zeitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist und Sie deshalb die Nächte unter der Woche in der Nähe des Arbeits- oder Ausbildungsorts verbringen, benötigen Sie einen Heimatausweis, mit dem Sie sich auf der entsprechenden Gemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden.

Der Heimatausweis wird für die voraussichtliche Dauer des Nebenwohnsitzes bis maximal fünf Jahre ausgestellt (§ 7 Abs. 1 RMV). Der Gültigkeitsablauf wird von den Einwohnerdiensten der Nebenwohnsitzgemeinde kontrolliert. Der Heimatausweis kann nicht verlängert werden. Wenn der auswärtige Nebenwohnsitz nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin besteht, wird ein neuer Heimatausweis ausgestellt.

Sie können den Heimatausweis persönlich am Schalter, per Mail (gemeindekanzlei@gemeinde-thalheim.ch) oder im Online-Schalter bestellen. Die Kosten betragen CHF 20.00.

Bei Personen, welche sich in einem Alters- oder Pflegeheim aufhalten, wird der Heimatausweis auf unbeschränkte Zeit und kostenlos ausgestellt.


Zuständige Abteilung