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Baugesuchsverfahren

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben muss ein Baugesuch eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen können bei der Bauverwaltung bezogen werden.

Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit der Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch die Bauverwaltung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Thalheim (Thalner Dorfziitg) veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einwendung erheben.

Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat über das Baugesuch.

Gewisse Bauvorhaben bedürfen neben der kommunalen Bewilligung auch der Zustimmung kantonaler Behörden. Für den Hinweis auf die öffentliche Auflage wird das Bauvorhaben daher auch im Amtsblatt des Kantons Aargau ausgeschrieben.

Dienstleistungen

Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Baugesuchsformulare und Unterlagen

Weitere Formulare und die Reglemente finden Sie im Onlineschalter unter der Rubrik "Bauwesen“.


Zuständige Abteilung