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Publikationen: Baugesuche

Öffentliche Auflage von Baugesuchen

Ort

Gemeindekanzlei Thalheim

Zeit

Vom 02. September bis 01. Oktober 2026

während der ordentlichen Bürostunden

Einwendungen

Gegen diese(s) Baugesuch(e) kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Thalheim, 5112 Thalheim, Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Name und Adresse des Gesuchstellers

Jagdgesellschaft Thalheim Süd, Seestrasse 112, 6052 Hergiswil

Lage des Baugrundstückes

Höllste / Parz Nr. 533

Umschreibung des Bauvorhabens

Bauliche Massnahmen Umgebung Jagdhütte Höllste und Neueindeckung Dach

Weitere Zustimmung

Departement BVU, Aarau

     

Name und Adresse des Gesuchstellers

Ilian Fuchs, Fliederweg 20, 5102 Rupperswil

Lage des Baugrundstückes

Gislifluh / Parz Nr. 574

Umschreibung des Bauvorhabens

Webcam auf Gislifluh

Weitere Zustimmung

Departement BVU, Aarau