Verfallsanzeigen Steuern – fristgerechte Bezahlung lohnt sich
Die Steuerpflichtigen erhalten Ende September eine Anzeige für noch offene provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Damit wird angezeigt, welche Beiträge bereits bezahlt beziehungsweise was dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per Ende Oktober 2026 zur Zahlung fällig.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 1. November 2026 wird aufgrund der kantonalen Gesetzgebung auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 4,5 % berechnet. Im November werden offene Steuern kostenpflichtig gemahnt (CHF 35.00 Mahngebühr). Besteht im Januar 2027 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden, was eine zusätzliche Gebühr von CHF 100.00 verursacht (zusätzlich zu den Betreibungskosten).
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch sein, ist mit der Abteilung Steuern (Tel. 056 443 12 86 oder steuern@thalheim-ag.ch) Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich.
Wer die Steuern nicht vollständig bis 31. Oktober 2026 bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen (Telefon 056 443 12 87 oder finanzen@thalheim-ag.ch) zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.
Für die Bezahlung der Steuern 2026 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden.
Abteilung Steuern und Abteilung Finanzen