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Programm der Bundesfeier in Thalheim am Samstag, 1. August 2026 sowie Feuer- und Feuerwerkverbot

Der Gemeinderat lädt die gesamte Thalner Bevölkerung zur 1. August-Feier ein 

Ab 18.00 Uhr         Festwirtschaft geführt durch die Männer- und Frauenriege

20.00 Uhr               Glockengeläut zur Eröffnung der Bundesfeier

20.10 Uhr               Offizielle Begrüssung durch Vizeammann Andreas Wernli

anschliessend        Festrede durch unseren Dorfhistoriker Christian Ging

20:30 Uhr               Darbietung von den Mädchen und Turnerinnen vom STV Thalheim

anschliessend        Abspielen Thalner Lied und Nationalhymne, welche vom Chor mit Unterstützung der Bevölkerung aufgenommen wurde

22.00 Uhr               *Lampionumzug der Kinder, organisiert durch Schule und Gemeinderat 
*Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Lampions nicht
mit echten Kerzen, sondern ausschliesslich mit batteriebetriebenen «Lämpli» beleuchtet werden dürfen.

Die Männer- und Frauenriege freuen sich auf viele hungrige Gäste

Das Abbrennen jeglichen Feuerwerks vor und nach dem 1.8. ist strengstens verboten. Wegen Trockenheit gilt dieses Verbot auch für den 1.8.2026 auf dem gesamten Gemeindegebiet.
Es sind die entsprechenden Medienmitteilungen sowie die Gemeindehomepage zu beachten.

Komplettes Verbot 1. August Feuerwerk 2026

Gemäss Polizeireglement (gültig seit 1. Juli 2025) wäre das Abbrennen von Feuerwerk nur anlässlich der offiziellen 1. August-Feierlichkeiten und in der Silvesternacht sowie unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt. Widerhandlungen an Tagen vor und nach dem Nationalfeiertag werden mit Busse von CHF 200 bestraft.

Die Weisungen des Kantons im Falle von grosser Trockenheit / Waldbrandgefahr sind zwingend einzuhalten.

Der Gemeinderat verbietet das Abbrennen von Feuerwerk und das offene Feuern auf dem ganzen Gemeindegebiet, auch gestützt auf § 13b Bandschutzgesetz Kanton Aargau.

Der Start von Himmelslaternen, Ballonen mit Teelichtern oder anderen Fluggeräten mit offener Flamme ist ebenfalls untersagt.

Der Gemeinderat Thalheim

Tiere und Rücksicht

Haustiere schützen: Jedes Jahr werden nach der Bundesfeier und auch nach Silvester Hunde und Katzen als vermisst gemeldet, weil sie in Panik geraten und ausgerissen sind.

Feuerverbot im ganzen Gemeindegebiet

Der Kanton erhöhte die Gefahrenstufe per 24.6.2026 auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Beurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetz verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand.

Der Gemeinderat beschloss ein Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet von Thalheim.

Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich. Die bisherigen Niederschläge hat nicht zur Entspannung der Lage beigetragen.

Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen
  • Nicht im Freien feuern (gefährlicher Funkenflug)

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

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