Baugesuch
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Öffentliche Auflage eines Baugesuches |
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Ort |
Gemeindekanzlei Thalheim |
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Zeit |
Vom 22. Juli bis 20. August 2026 während der ordentlichen Bürostunden |
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Einwendungen |
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Thalheim, Gässli 265, 5112 Thalheim, Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. |
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Name und Adresse des Gesuchstellers |
Wüst Markus, Postweg 426, 5112 Thalheim |
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Lage des Baugrundstückes |
Postweg 426, Parzelle 962, Dorfzone |
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Umschreibung des Bauvorhabens |
Erneuerung Photovoltaikanlage auf EFH |
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Weitere Zustimmung |
keine |
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