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Baugesuch

 

Öffentliche Auflage eines Baugesuches

Ort

Gemeindekanzlei Thalheim

Zeit

Vom 22. Juli bis 20. August 2026

während der ordentlichen Bürostunden

Einwendungen

Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Thalheim, Gässli 265, 5112 Thalheim, Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Name und Adresse des Gesuchstellers

Wüst Markus, Postweg 426, 5112 Thalheim

Lage des Baugrundstückes

Postweg 426, Parzelle 962, Dorfzone

Umschreibung des Bauvorhabens

Erneuerung Photovoltaikanlage auf EFH

Weitere Zustimmung

keine

     

 

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