Navigieren in Thalheim

Feuerverbot - Verfügung des Kantons Aargau

Allgemeinverfügung: bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgrund der Hitze und Trockenheit (GS4)


Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter)
ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und
Elektrogrill.


Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in
unbefestigten Feuerstellen verboten. Weiterhin erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und
Elektrogrill.


Das bedingte Feuerverbot gilt ab Mittwoch, 24. Juni 2026, 18 Uhr bis auf Widerruf des zuständigen Departements.


Einer Beschwerde gegen die vorliegende Allgemeinverfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.