Ausnahmebewilligung für eine Hochzeitsfeier
Die Gemeinde Thalheim AG erteilt einer Hochzeitsgesellschaft die Bewilligung für eine Ausnahme von der Nachtruhe anlässlich einer Hochzeitsfeier im Schützenhaus.
Die Bewilligung gilt für die Nacht vom 26.06. auf den 27.06.2026 und ist bis längstens 02:00 Uhr befristet.
Es wird vorausgesetzt, dass die Lärmemissionen auf ein möglichst geringes Mass beschränkt werden und auf die Nachbarschaft entsprechend Rücksicht genommen wird. Allfälligen Anweisungen der zuständigen Behörden ist Folge zu leisten.