Abgabe Steuererklärung 2025
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 ist am 31. März 2026 abgelaufen. Damit keine Mahngebühr erfolgt, sind die Steuererklärungen bis spätestens 30. Juni 2026 einzureichen. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen 2025 werden ca. Ende Juli/Anfang August 2026 Mahnungen mit einer Mahngebühr von Fr. 35.00 (2. Mahnung Fr. 50.00) zugestellt.
Sollten wichtige Gründe für das Nichteinhalten der Eingabefrist bzw. der Eingabe vorliegen, so ist bei der Abteilung Steuern um eine Fristerstreckung zu ersuchen.
Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' oder Ihr Geburtsdatum benötigt. Den Code finden Sie auf Seite 1 Ihres Steuererklärungsbogens in der Mitte links aufgedruckt. Oder Sie gelangen für eine Fristverlängerung direkt per Email oder telefonisch ans Steueramt Thalheim: steuern@thalheim-ag.ch, Tel. 056 443 12 84.