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Baugesuch

Öffentliche Auflage von Baugesuchen

Ort

Gemeindekanzlei Thalheim

Zeit

Vom 29. April bis 28. Mai 2026

während den ordentlichen Bürostunden

Einwendungen

Gegen diese(s) Baugesuch(e) kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Thalheim, 5112 Thalheim, Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Name und Adresse des Gesuchstellers

Pia & Christian Allgeier

Obere Wingerten 408, 5112 Thalheim

Lage des Baugrundstückes

Parzelle 905

Umschreibung des Bauvorhabens

Erstellung Gartenmauer und Zaun