Zählung der leerstehenden Wohnungen per 01. Juni 2026
Alljährlich führt das Bundesamt für Statistik (BFS) die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauftragt. Sie haben mit Stichtag 01. Juni alle leerstehenden Wohnungen (möbliert und unmöbliert), welche folgende Bedingungen erfüllen, zu zählen:
Wohnungen oder Häuser, die am Stichtag 01. Juni 2026 unbesetzt, aber bewohnbar sind, und die
am 01. Juni 2026 zur dauernden Miete von mindestens 3 Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsvermieter werden gebeten, der Gemeindekanzlei unter 056 443 12 84 oder gemeindekanzlei@thalheim-ag.ch bis zum 31. Mai 2026 die Leerstände zu melden.
Vielen Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit!