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Leinenpflicht für Hunde

Vom 01. April bis zum 31. Juli 2026 gilt, gestützt auf das Jagdgesetzt unter Verordnung § 21 vom 23. September 2023, im Wald und am Waldrand für Hunde Leinenpflicht. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.