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Steuererklärung 2025

In den letzten Tagen wurde Ihnen der Steuererklärungs-Bogen 2025 zugestellt.

Allgemeines

  • Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt erstmals mit eTAX AARGAU. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Der Import der Vorjahresdaten aus EasyTax ist möglich.
  • Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind der Abteilung Steuern keine Unterlagen mehr einzureichen. Ein Ausdruck der Steuererklärung via eTAX AARGAU für die Einreichung ist nicht möglich und notwendig.
  • Die Belege zur Steuererklärung können weiterhin teilweise oder vollständig in Papierform zusammen mit dem Umschlagsbogen der Abteilung Steuern eingereicht werden.
  • Falls die Steuererklärung nicht via eTAX AARGAU ausgefüllt werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung handschriftlich auszufüllen und einzureichen. Sollten Sie die entsprechenden Papier-Formulare benötigen, können Sie diese beim Steueramt anfordern.
  • Falls Ihnen das termingerechte Einreichen der Steuererklärung nicht möglich ist, können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragt werden. Oder Sie gelangen für eine Fristverlängerung direkt per E-Mail ans Steueramt Thalheim (steuern@thalheim-ag.ch).

Provisorische Steuerrechnung 2026

In den nächsten Tagen werden den Steuerpflichtigen die provisorischen Steuerrechnungen 2026 zugestellt. Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall die Abteilung Steuern unter 056 443 12 86 oder steuern@thalheim-ag.ch

Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit der Abteilung Finanzen aufzunehmen (finanzen@thalheim-ag.ch oder 056 443 12 87). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.

Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

Schätzungswerte/Steuerwerte Liegenschaften

Falls Sie bis dato keine ab 2025 neu geschätzten Liegenschaftswerte (Steuerwert und Eigenmietwert) erhalten haben oder gegen diese ein offenes Einspracheverfahren läuft, so können Sie gerne die alten und derzeit noch gültigen Werte verwenden. Die Werte werden dann vom Steueramt entsprechend angepasst.

Liegenschaftsunterhaltskosten

Der Nachweis für steuermindernde Tatsachen obliegt den Steuerpflichtigen. Aus diesem Grund empfehlen wir bei grösseren Umbauten Fotos vor und nach der Sanierung zu machen und diese dem Steueramt einzureichen.

Kontakt

Bei Fragen zur Steuerveranlagung oder Anpassung der provisorischen Rechnung:

Abteilung Steuern, 056 443 12 86, steuern@thalheim-ag.ch

Bei Fragen zur Bezahlung der Rechnung, bestellen von zusätzlichen Einzahlungsscheinen oder Ratenzahlungen: Abteilung Finanzen, 056 443 12 87, finanzen@thalheim-ag.ch