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Zählung der leerstehenden Wohnungen per 01. Juni 2024

Alljährlich führt das Bundesamt für Statistik (BFS) die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauftragt. Sie haben mit Stichtag 01. Juni alle leerstehenden Wohnungen (möbliert und unmöbliert), welche folgende Bedingungen erfüllen, zu zählen:

  • Wohnungen oder Häuser, die am Stichtag 01. Juni 2024 unbesetzt, aber bewohnbar sind, und die am 01. Juni 2024 zur dauernden Miete von mindestens 3 Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsvermieter werden gebeten, der Gemeindekanzlei unter 056 443 12 84 oder gemeindekanzlei@thalheim-ag.ch bis zum 31. Mai 2024 die Leerstände zu melden.

Vielen Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit!