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Publikationen Baugesuche

Öffentliche Auflage von Baugesuchen

Gemeindekanzlei Thalheim

 

Vom 17. April bis 16. Mai 2024

während der ordentlichen Bürostunden

 

Gegen diese(s) Baugesuch(e) kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Thalheim, 5112 Thalheim, Einwendungen erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

Name und Adresse des Gesuchstellers

Pedretti Daniel, Polenstrasse 535,

5112 Thalheim

Lage des Baugrundstückes

Wingerte, Parzelle 82

Umschreibung des Bauvorhabens

Solaranlage an Terrassengeländer

Weitere Zustimmung